Sachverständigen Gutachten für Immobilienbewertungen
Ein Sachverständigen-Gutachten einer Immobilie unterliegt strengen Kriterien und sollte grundsätzlich nach der ÖNORM B 1802 erfolgen.
Die zu bewertende Immobilie muss immer vom Gutachter besichtigt werden, Fernauskünfte per Telefon oder Mail entsprechen nicht einer seriösen Grundlagenermittlung und führen meist zu einem nicht realistischen Verkehrswert.