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Sachverständigen Gutachten für Immobilienbewertungen

Ein Sachverständigen-Gutachten einer Immobilie unterliegt strengen Kriterien und sollte grundsätzlich nach der ÖNORM B 1802 erfolgen.

Die zu bewertende Immobilie muss immer vom Gutachter besichtigt werden, Fernauskünfte per Telefon oder Mail entsprechen nicht einer seriösen Grundlagenermittlung und führen meist zu einem nicht realistischen Verkehrswert.

Erstellung des Immobilien Gutachtens

Nach erfolgter Besichtigung des Objektes wird ein Gutachten erstellt, welches je nach Größe der zu bewertenden Immobilie aus ca. 15 bis 35 Seiten besteht.

Bei der Dauer für die Erstellung des Immobilien Gutachtens müssen sie zwischen 1 und 3 Wochen rechnen. In dringenden Fällen, z.B. beim Ankauf einer Immobilie, erhalten sie das Gutachten innerhalb von 3 Tagen nach Besichtigung.

Bewertungsgutachten für Immobilien

Ein Bewertungsgutachten ist sinnvoll, bzw. teilweise absolut notwendig bei:

  • Ankauf und Verkauf einer Immobilie
  • Verlassenschafts-Verfahren
  • Bankgeschäften zur Feststellung des Belehnungswertes
  • Aufteilung des Immobilienvermögens im Zuge von Scheidungen
  • v.m.

Immobilien Bewertungen

Zu bewertende Immobilien können sein:

  • Grundstücke
  • Wohnungen
  • Ein- oder Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbe- oder Sonderimmobilien

Kosten eines Bewertungsgutachtens

Die Kosten eines Bewertungsgutachtens richten sich nach der Größe des Objektes und dem ermittelnden Verkehrswert. Der Richtwert liegt zwischen 0,3 % und 1 % des Verkehrswertes.

Meist wird jedoch bei der ersten Besprechung eine Pauschalsumme vereinbart, welche sich an dem tatsächlich notwendigen Aufwand orientiert.

Anna van den Oever, MBA
Sachverständige für Immobilienbewertungen
Akademische Immobilienmaklerin
Tel: +43 676 62 69 2 65